Rechtsanwältin Mag. Karin Leitner für Erbrecht und Anerbenrecht Leoben, Steiermark
„Erbrecht Neu“ - Die wichtigsten Neuerungen im Überblick – Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht aus Leoben in der Steiermark berät Sie gerne.
Am 1. Jänner 2017 ist das neue Erbrecht in Österreich in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich weitreichende Änderungen.
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Pflichtteil der Eltern entfällt für das Erbrecht
Künftig haben nur noch die Nachkommen, eingetragene Partner und Ehepartner eines Verstorbenen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil.
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Ratenzahlung wird möglich
Seit 1. Jänner 2017 kann auf letztwillige Anordnung des Verstorbenen (z.B. im Testament) der Pflichtteil gestundet werden.
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Neue Enterbungsgründe
Nunmehr sind auch Straftaten gegen nahe Angehörige des Verstorbenen „Enterbungsrechte“, sofern sie mit mindestens einem Jahr Haft geahndet werden.
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Erweiterung der Pflichtteilsverkürzungsmöglichkeit
Seit 1. Jänner 2017 kann der Pflichtteil auch dann auf die Hälfte gemindert werden, wenn über 20 Jahre vor dem Tod des Verfügenden kein Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Pflichtteilsberechtigten, wie es zwischen solchen Verwandten üblicherweise besteht, bestanden hat.
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Lebensgefährten bekommen mehr Rechte
Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten steht nach dreijähriger Lebensgemeinschaft nunmehr ein außerordentliches Erbrecht zu, wenn sonst keine gesetzlichen oder im Testament definierten Erben vorliegen. Auch darf die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte noch ein Jahr weiter in der Wohnung des Verstorbenen wohnen.
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Neue Formvorschriften für Testamente
Wer seinen letzten Willen fremdhändig verfasst (Computer, Schreibmaschine oder von einem Dritten), muss nun neue Formvorschriften einhalten: Die Identität der Zeugen (Name, Geburtsdatum, Adresse) muss im Testament enthalten und der sogenannte „Zeugenzusatz“ eigenhändig geschrieben sein. Weiters muss das Testament einen handschriftlichen Zusatz des Verfügenden enthalten, in dem festgehalten wird, dass die Urkunde den letzten Willen enthält.
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Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung
Wenn die Ehe geschieden bzw. die eingetragene Partnerschaft aufgelöst wurde, werden künftig Testamente zugunsten des früheren Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners automatisch aufgehoben.
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Pflegevermächtnis
Wenn ein naher Angehöriger den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor dessen Tod mindestens sechs Monate in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat) unentgeltlich gepflegt hat, gebührt ihm ein gesetzliches Vermächtnis.
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Anerbenrecht
Ein besonderes Rechtsgebiet im Erbrecht stellt das Anerbenrecht dar. Dieses kommt bei der Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben ab einer bestimmten Betriebsgröße, man spricht in diesen Fällen von „Erbhöfen“, zur Anwendung. Je nach Bundesland gibt es in Österreich hiezu teilweise unterschiedliche Reglungen. Mit diesen gesetzlichen Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass Bauernhöfe auch in Zukunft überlebensfähig bleiben. Kommen die Regelungen des Anerbenrechtes zur Anwendung, erhalten die pflichtteilsberechtigten Personen ihren Pflichtteil nicht auf Basis des Verkehrswertes des Hofes, sondern einen wesentlich geringeren Abfindungsbetrag.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.