Rechtsanwältin Mag. Karin Leitner für Verkehrsrecht in der Leoben, Steiermark

Rechtsanwältin Mag. Karin Leitner - Expertin für Verkehsrecht

Die Abwicklung mit Versicherungen nach Verkehrsunfällen zählt zu den täglichen Aufgaben in meiner Rechtsanwaltskanzlei.

Ich kann Ihnen helfen bei:

  • Verkehrsunfall, Unfallschaden, Verkehrsrecht in Leoben
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Verkehrsunfall, Unfallschäden, Verkehrsrecht in Leoben

Meist können Schäden mit den Versicherungen außergerichtlich erledigt werden. Dabei übernehme ich üblicher Weise sämtliche Versicherungsmeldungen an die betroffenen Versicherungen, wie z.B. an die Rechtschutzversicherung, sowie an die eigene und die gegnerische Haftpflichtversicherung.

 

 

Die Basis für eine optimale Abwicklung eines Unfallschadens legt der Betroffene meist selbst, indem er die Beweise vor Ort festhält, d.h. Fotos von den Endlagen der unfallsbeteiligten Fahrzeuge unmittelbar nach der Kollision macht und die Lage und den Zustand von beschädigten Fahrzeugteilen (z.B. Splitter von Scheinwerfern) festhält. Derartige Bilder sind für die spätere Unfallrekonstruktion durch einen Sachverständigen sehr wichtig. Hinsichtlich der Schadenshöhe ist es sehr hilfreich, wenn der Geschädigte genaue Aufzeichnungen darüber macht, welche Unterstützung von Dritten unfallsbedingt notwendig war und welche Fahrten zu Ärzten oder Therapien angefallen sind. Sämtliche Rechnungen sind aufzubewahren.

 

Denn beansprucht kann nicht nur Schmerzengeld werden, sondern auch Heilmittelkosten, Haushaltsbetreuungskosten, Pflegeaufwand, aber auch Verdienstentgang, Folge- und Dauerschäden …

 

Wenn die außergerichtliche Bereinigung nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, sind die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Für die gerichtliche Auseinandersetzung verfüge ich über jahrelange Erfahrung im Umgang mit verkehrstechnischen und medizinischen Sachverständigen.

Tipps bei einem Verkehrsunfall:

  • Bei Personenschaden und größeren Sachschaden jedenfalls Polizei verständigen
  • Daten von Unfallgegner und Zeugen erheben
  • Kennzeichen notieren
  • Unfallgeschehen dokumentieren (Skizze, Unfallbericht)
  • Fotos insbesondere von Endstellungen der Fahrzeuge und Teilen auf Fahrbahn anfertigen
  • Unfallort unverändert lassen
  • Schaden Ihrer Versicherung melden
  • Schaden begutachten lassen
  • Auf die exakte Protokollierung bei der Polizei achten

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Rufen Sie Mag. Karin Leitner − Ihre Rechtsanwältin in Leoben − an. Wir sind gerne für Sie da!

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