Die zunehmende Frequenz auf den Pisten und die immer höhere Geschwindigkeit bringt es mit sich, dass die Verletzungsfolgen immer schwerer werden. Statt dem seinerzeit typischen Gipsfuß als Unfallsfolge kommt es nun oftmals zu schweren Kopf- oder Rückenverletzungen mit weitreichenden gesundheitlichen Folgen.
Die meisten Verletzungen kommen zwar durch eigenes Fehlverhalten zustande. Sturzursachen können aber auch in der mangelhaften Pistenbeschaffenheit bzw. Pistenpräparierung liegen, die es gilt genauer zu beleuchten.
Schwere Verletzungsfolgen sind oft auf Kollisionsunfälle zurückzuführen. Dann ist zu klären, wen das Verschulden am Unfall trifft.
Grundsätzlich gilt, dass auch Skifahrer ihre Fahrweise und Geschwindigkeit so gestalten müssen, dass sie niemanden gefährden.
Nachdem es keine speziellen gesetzlichen Skivorschriften gibt, wenden die österreichischen Gerichte die FIS-Regeln und die POE (Pistenordnungsentwurf des österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit) an. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die alle Beteiligten bei der Ausübung des Skisports zu berücksichtigen haben.
Aufgrund der generellen Unfallgeneigtheit empfiehlt es sich jedenfalls vor Urlaubsantritt zu überprüfen, ob eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme für den Fall eines Skiunfalles zur Verfügung steht.
Sollten Sie in einen Skiunfall verwickelt werden, unterstütze ich Sie gerne: