Rechtsanwältin Mag. Karin Leitner für Vertragsrecht in der Leoben, Steiermark
Nur eine Besichtigung
Eine Immobilie nur einmal und nur zu einer Uhrzeit zu besichtigen ist ein Fehler. Das Objekt sollte mehrmals und zu unterschiedlichen Tageszeiten besichtigt werden. Hellhörig sollte man werden, wenn eine Besichtigung nur an einem Sonntag möglich ist. Oft soll dadurch eine massive Lärmbelästigung an Werktagen vertuscht werden, wie z.B. durch eine angrenzende stark befahrene Straße.
Kein Blick ins Grundbuch
Der kluge Käufer schaut sich zuerst den Grundbuchsauszug einer Liegenschaft an. Daraus ersieht man, wer Eigentümer der Liegenschaft ist, welche Wegerechte, Belastung- und Veräußerungsverbote oder Vorkaufsrechte bestehen. Ist die Immobilie mit Schulden belastet?
Aber Achtung: Nicht alle Dienstbarkeiten müssen im Grundbuch stehen, wenn ein Nachbar bereits seit über 30 Jahren über das Grundstück geht, ist womöglich bereits ein außerbücherliches Wegerecht entstanden. Es empfiehlt sich, sich die Lastenfreiheit im Kaufvertrag vom Verkäufer zusichern zu lassen, dann können zumindest Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
Fehlende oder falsche Pläne, Baumängel übersehen
Bestehen Sie auf vollständige Pläne und messen Sie die Größe der Wohnung nach. Oft bemerken Käufer erst Jahre später, dass die Wohnung eigentlich um einige Quadratmeter kleiner ist, als im Angebot angegeben. Lassen Sie sich auch alle Handwerkerrechnungen, Wartungsbefunde und Fertigstellungsmeldungen übergeben.
Bausünden des Verkäufers muss meist der Käufer sanieren. Die Gewährleistung des Verkäufers wird üblicherweise vertraglich ausgeschlossen. Seien Sie misstrauisch, wenn der Verkäufer Teile der Wohnung frisch ausgemalt hat. Oft soll damit ein Schimmelbefall verheimlicht werden.
Flächenwidmung und Bebauungsplan nicht gelesen
Nichts ist ärgerlicher, als nach dem Kauf einer vermeintlich wunderschönen Liegenschaft festzustellen, dass in der Nachbarschaft ein großes Kino oder ein Windpark geplant ist. Kontrollieren Sie auch unter www.hora.gv.at , ob das Grundstück in einer Gefahrenzone liegt.
Streitende Nachbarn
Lassen Sie sich die Protokolle der Eigentümerversammlungen geben. Daraus kann man meist gut herauslesen, wie die Stimmung im Haus ist. Ein Gespräch mit dem Hausverwalter ist oftmals zweckmäßig.
Dafür braucht man aber eine Vollmacht des Verkäufers. Wenn er nicht bereit ist diese zu erteilen, ist das auch sehr aussagekräftig. Fragen Sie Ihre künftigen Nachbarn, ob ihnen Probleme bekannt sind.
Schwarzgeld und Bargeldzahlungen
Auch wenn es in Österreich noch immer bei vielen als Kavaliersdelikt gilt. Finger weg von Schwarzgeldzahlungen. Zum einen machen Sie sich strafbar, zum anderen können Sie an einen Betrüger geraten. Auch kann der Verkäufer im Nachhinein behaupten, Zahlungen nicht erhalten zu haben. Insgesamt stehen auch die geringen „Ersparnisse“ bei den Nebenkosten in keiner Relation zum eingegangen Risiko.
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