Rechtsanwalt/in Mag. Karin LEITNER für Scheidungs- und Familienrecht Leoben, Steiermark

In Österreich wird derzeit jede dritte Ehe geschieden. Trennung und Scheidung gehören zu einem der schwierigsten Kapitel in der persönlichen Lebensgeschichte. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig im Bereich Scheidungs- und Familienrecht zu informieren. 

Ihre Rechtsanwältin aus Leoben in der Steiermark unterstützt Sie bei Scheidungen und Trennungen:

Die meisten wollen Streit vermeiden. Mit rechtzeitiger Vorsorge lassen sich von vornherein Konflikte in vielen Bereichen umgehen. Bei einer Scheidung sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufzuteilen. Oft ist aber nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angespart, und welche in die Ehe eingebracht wurden. Vermögen, das in die Ehe eingebracht wurde, unterliegt grundsätzlich nicht der Aufteilung bei der Scheidung. Mit einem Ehevertrag kann festgehalten werden, was in die Ehe eingebracht wurde, um später Beweisprobleme zu vermeiden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe abgeschlossen werden.


Wichtig ist, sich im Falle einer Scheidung umfassend beraten zu lassen. In der Regel lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, mit der beide Seiten gut leben können. Von vorschnellen Zugeständnissen ist aber dringend abzuraten, schließlich geht es um Ihre künftige Existenz.

Hausfrauen und Hausmänner, die für die Familie ihren Beruf an den Nagel gehängt haben, besitzen bei einer Scheidung meist die schlechtesten Karten, was deren finanzielle Zukunft betrifft. Eine Ehe bedeutet schon lange keine sichere Absicherung mehr. Man kann Frauen und Männern nur raten, sich nicht abhängig zu machen. Im Falle der Scheidung muss das Verschulden oder zumindest das überwiegende Verschulden des Nochehegatten nachgewiesen werden, um einen Unterhaltsanspruch von 33 % des Nettoeinkommens des Ehepartners zugesprochen zu bekommen. Ansonsten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen den wesentlich geringeren Billigkeits- oder gar keinen Unterhalt. Problematisch ist es auch, wenn sich nur ein Ehegatte um die finanziellen Belange kümmert und der andere völlig uninformiert ist.


Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der Streit um die Obsorge und das Kontaktrecht zu den gemeinsamen Kindern nachträglich zu einem heftigen Nachbeben führen. Männer müssen damit rechnen, dass Frauen, was das  Kontaktrecht der Väter zu den Kindern betrifft, ihre Meinung täglich ändern können. Aus diesem Grund sind außergerichtliche Vereinbarungen möglichst zu vermeiden. Besser einmal ärgern, als jeden Monat aufs Neue.

Nützliche TIPPS von Ihrer Anwaltskanzelei aus Leoben für Scheidungs- und Familienrecht:

  • In der Trennungsphase Tagebuch führen
  • Beweise für Verschulden sammeln
  • Informationen über Finanzielles
    einholen
  • Nicht voreilig aus der Ehewohung
    ausziehen
  • Rechtzeitig Rechtsberatung einholen

Kontaktieren Sie mich online oder telefonisch, ich bin gerne für Ihr Anliegen da.

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