Familien- und Scheidungsrecht in Leoben in der Steiermark
Scheidung in Österreich – Ein Leitfaden für Rechtssuchende
Eine Scheidung ist ein Einschnitt im Leben der aller Betroffenen und bringt sowohl emotionale als auch rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig gut zu informieren. Dieser Leitfaden bietet eine kompakte Übersicht über die rechtlichen Grundlagen einer Scheidung in Österreich – mit besonderem Augenmerk auf die einvernehmliche Scheidung, die in vielen Fällen die beste Lösung darstellt.
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1. Scheidungsarten in Österreich
a) Einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)
Die einvernehmliche Scheidung ist in Österreich die schnellste, kostengünstigste und konfliktärmste Form der Trennung. Voraussetzung ist, dass sich beide Ehepartner über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind.
Voraussetzungen:
- Die Ehe ist seit mindestens sechs Monaten zerrüttet
- Beiderseitiger Wunsch nach Scheidung
- Schriftliche Vereinbarung über Vermögensaufteilung, Obsorge, Unterhalt und Wohnverhältnisse
- Persönliches Erscheinen beider Ehepartner vor Gericht
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung:
- Schnelligkeit: Das Verfahren dauert meist nur wenige Wochen
- Geringere Kosten: Nur eine Gerichtsgebühr, häufig kann ein gemeinsamer Anwalt verwendet werden
- Weniger Konfliktpotenzial: Keine Schuldzuweisungen, klare Vereinbarungen
- Kindeswohlfreundlich: Einvernehmliche Lösungen fördern stabile Nachtrennungsbeziehungen
- Gestaltungsfreiheit: Ehepartner können individuell passende Lösungen treffen
b) Strittige Scheidung wegen Verschuldens (§ 49 EheG)
Diese Form der Scheidung setzt voraus, dass ein Ehepartner für das Scheitern der Ehe hauptverantwortlich ist (z. B. Ehebruch, Gewalt, grobe Kränkungen). Die Schuldfrage muss vor Gericht bewiesen werden.
Nachteile: Aufwändiger, emotional belastend, höhere Kosten, oft langwierige Verfahren.
c) Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung (§ 55 EheG)
Auch ohne konkretes Verschulden möglich – etwa bei mehrjähriger Trennung. Eine gerichtliche Feststellung der Zerrüttung ist notwendig, was zu einem strittigen Verfahren führen kann.
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2. Zentrale rechtliche Regelungen
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3. Der Ablauf der einvernehmlichen Scheidung
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4. Kostenüberblick
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5. Praktische Empfehlungen
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Fazit
Nacheheliche Aufteilung – Wer bekommt was nach der Scheidung?
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1. Was bedeutet „nacheheliche Aufteilung“ überhaupt?
Die nacheheliche Aufteilung (§§ 81 ff Ehegesetz) regelt, wie das während der Ehe gemeinsam geschaffene Vermögen bei einer Scheidung aufzuteilen ist. Ziel ist ein fairer Ausgleich der wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft, die während der Ehe bestand.
Dabei geht es nicht um Unterhalt oder Kinderfragen – sondern um die Zuteilung konkreter Vermögenswerte.
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2. Was fällt unter die Aufteilung – und was nicht?
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3. Wann findet eine nacheheliche Aufteilung statt?
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4. Wie erfolgt die gerichtliche Aufteilung?
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5. Was gilt bei Schulden?
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6. Besondere Fälle – Vorsicht bei Liegenschaften und Unternehmen
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7. Mein Rat aus der Praxis: Was Sie beachten sollten
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8. Mein Fazit: Fair teilen – mit Klarheit und rechtlicher Begleitung
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